Unter anderem ist das Jahressteuergesetz 2024 zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Weiterhin muss ab 2025 jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können und auch die Meldepflicht für elektronische Kassen gilt ab dem Jahr 2025. Viele weitere Änderungen entnehmen Sie bitte aus unserem Informationsschreiben.